Leben und arbeiten, dort wo andere Urlaub machen!
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Die Arbeit im Landkreis Dahme-Spreewald ist überraschend vielseitig und nah. Als ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet, setzen wir uns täglich für unsere über 180.000 BürgerInnen ein. Die über 1.200 Beschäftigten arbeiten an den Standorten in Königs Wusterhausen, Luckau und Lübben an den verschiedensten spannenden Aufgaben.

Gründe für den Landkreis Dahme-Spreewald als Arbeitgeber:

  • Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
  • Orientierung an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Homeoffice
  • sehr gute Verkehrsanbindung nach Berlin oder Cottbus – wir bieten ein Firmenticket für den Bereich Berlin-Brandenburg
  • Dienst im öffentlichen Sektor mit sämtlichen tariflichen Vorzügen
  • Sport- und Gesundheitsangebote, u. a. Firmenfitness "EGYM Wellpass"
  • Angebot des Fahrrad-Leasings für tariflich Beschäftigte und Beamte


Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung eine/n

Ärztin/Arzt (m/w/d)

Stellenausschreibung Nr.: 03/2025
Dienststelle: Gesundheitsamt
Sachgebiet Infektionsschutz und Umwelthygiene
Arbeitsort: Königs Wusterhausen
Arbeitszeit: 39 Stunden/Woche
(eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich)
Entgelt: bis zur EG 15 TVöD bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen sowie zzgl. einer Arbeitsmarktzulage im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten
Bewerbungsfrist: Dauerausschreibung

    Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

    • infektionshygienische Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
    • Hygieneüberwachung und Mitwirkung an Planungen auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und des Infektionsschutzgesetzes
    • Durchführen infektionshygienischer Begehungen und Kontrollen u.a. in Krankenhäusern, Privatkliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere nach § 23 IfSG i.V. mit § 1 der Krankenhaushygieneverordnung (medHygV) des Landes Brandenbug, unter fachlicher Leitung sowie Anfertigung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben der jeweiligen Einrichtungen
    • Anfertigen von fachspezifischen Stellungnahmen, u.a. zu baulichen Vorhaben in Einrichtungen des Gesundheitsweisens, Gemeinschaftseinrichtungen, Rettungsdienst- und Krankentransporteinrichtungen, zu Umweltfragen und im Leichen- und Bestattungswesen
    • Durchführen von Beratungen, u.a. Bürger- und Impfberatungen einschließlich dem Ausführen von Impfungen, Beratung der MitarbeiterInnen des Sachgebietes zu Fragen des Infektionsschutzes sowie Durchführen von Impfungen zu Postexpositionsprophylaxe
    • Mitwirken bei der Überwachung von Wasserversorgungsanlagen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Überwachung von Badebecken gemäß IfSG und Bewertung von Messergebnissen aus diesen Anlagen

              Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

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