Dienststelle: | Dezernat IV - Soziales, Jugend, Gesundheit, Integration, Kultur und Sport Amt für Kinder, Jugend und Familie |
Arbeitsort: | Lübben oder Königs Wusterhausen |
Arbeitszeit: | 39 Stunden/Woche (eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich) |
Entgelt: | S12 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) |
Bewerbungsfrist: | Dauerausschreibung |
Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?
- allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
- präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
- Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
- präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
- Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien - Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
- Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
- fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
- Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe - Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
- Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
- Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
- Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren - regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- erfolgreicher Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom, B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder
ein erfolgreicher Abschluss (Diplom, B.A.) der Rehabilitatiospädagogik
alternativ:
ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn, zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können - Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz