Leben und arbeiten, dort wo andere Urlaub machen!
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Die Arbeit im Landkreis Dahme-Spreewald ist überraschend vielseitig und nah. Als ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet, setzen wir uns täglich für unsere über 180.000 BürgerInnen ein. Die über 1.200 Beschäftigten arbeiten an den Standorten in Königs Wusterhausen, Luckau und Lübben an den verschiedensten spannenden Aufgaben.

Gründe für den Landkreis Dahme-Spreewald als Arbeitgeber:

  • Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
  • Orientierung an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Homeoffice
  • sehr gute Verkehrsanbindung nach Berlin oder Cottbus – wir bieten ein Firmenticket für den Bereich Berlin-Brandenburg oder ein bezuschusstes Deutschlandticket
  • Dienst im öffentlichen Sektor mit sämtlichen tariflichen Vorzügen
  • Sport- und Gesundheitsangebote, u. a. Firmenfitness "EGYM Wellpass"
  • Angebot des Fahrrad-Leasings für tariflich Beschäftigte und Beamte
  • Vorteilsportal für Mitarbeiterangebote

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung zwei

SozialarbeiterInnen in der Familiengerichtshilfe (m/w/d)

Stellenausschreibung Nr.: 80/2026

Dienststelle:

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst, Familiengerichtshilfe

Arbeitsort:

Königs Wusterhausen oder Lübben

Arbeitszeit:

30 Stunden/Woche

Entgelt:

S 12 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst)

Bewerbungsfrist:

06.09.2026

    Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

    • Als SozialarbeiterIn in der Familiengerichtshilfe begleiten und unterstützen Sie Eltern in herausfordernden Lebenssituationen.
    • Sie stehen ihnen bei Fragen rund um Partnerschaft, Krisenbewältigung und die verantwortungsvolle Gestaltung ihrer Elternrolle beratend zur Seite.
    • Darüber hinaus unterstützen Sie alleinerziehende Mütter und Väter bei Anliegen zur Ausübung der elterlichen Sorge.
    • Nicht verheiratete Eltern informieren Sie über die Möglichkeiten der Abgabe einer Sorgeerklärung.
    • Zudem beraten Sie Umgangsberechtigte bei Fragen zur Wahrnehmung und Ausgestaltung des Umgangsrechts.
    • Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die Prüfung und Bewilligung von Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen begleiteter Umgänge.
    • Abgerundet wird Ihr vielseitiges Aufgabengebiet durch die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht.
    • Mit Ihrem fachlichen Know-how tragen Sie dazu bei, tragfähige Lösungen im Sinne des Kindeswohls und der beteiligten Familien zu entwickeln.

              Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

              • erfolgreicher Abschluss als SozialarbeiterIn oder Sozialpädagoge/ -pädagogin mit jeweils staatlicher Anerkennung oder ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn oder zum/r ErziehungswissenschaftlerIn
              • Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII
              • einen PKW-Führerschein (Nachweis erforderlich)
              • Belastbarkeit / Stresstoleranz, Überzeugendes Auftreten, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Gesprächsführungskompetenz