Dienststelle: | Dezernat für Ordnung, Recht und Verbraucherschutz |
Arbeitsort: | Lübben |
Arbeitszeit: | Vertrauensarbeitszeit |
Entgelt: | B4 BbgBesG zzgl. einer Dienstaufwandsentschädigung nach BbgKomBesV |
Bewerbungsfrist: | 28.02.2025 |
Die/Der Erste Beigeordnete ist allgemeine/r Stellvertreter/in des Landrates. Sie/Er leitet derzeit das Dezernat für Ordnung, Recht und Verbraucherschutz und vertritt den Landrat ständig in diesem Geschäftsbereich. Der Landrat behält sich vor, die Verteilung der Geschäftsbereiche zu ändern.
Die/Der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Landrates vom Kreistag gewählt. Die Ernennung erfolgt zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Wählbar ist, wer die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt. Die Besoldung erfolgt nach der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung mit B4 Besoldungsgesetz Brandenburg. Daneben kann eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung gewährt werden.
Die/Der Erste Beigeordnete sollte ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald haben oder bereit sein, einen solchen Wohnsitz zu nehmen.
Gesucht wird eine entscheidungsfreudige, qualifizierte und zielstrebige Persönlichkeit, die in der Lage ist, den Geschäftsbereich nach den Zielen und Grundsätzen der Kreisverwaltung leistungsorientiert, wirtschaftlich und bürgernah zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald zu führen. Die/Der Erste Beigeordnete muss die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder zum Richteramt oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation ist wünschenswert.