Stellenausschreibung Nr.: 64/2026
| Dienststelle: | Sozialamt Sachgebiet Eingliederungshilfe |
| Arbeitsort: | Lübben |
| Arbeitszeit: | 39 Stunden/Woche (eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich) |
| Entgelt: | EG 9b TVöD |
| Bewerbungsfrist: | 26.07.2026 Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 34./35. Kalenderwoche statt! |
Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?
- In Ihrer neuen Funktion beraten und unterstützen Sie behinderte Menschen, deren Angehörige sowie/ oder deren gesetzliche BetreuerInnen bzgl. Ihrer gesetzlichen Ansprüche.
- Sie bearbeiten Neu- und Weiterbewilligungsanträge auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche.
- Diese Anträge prüfen und bearbeiten Sie ebenfalls im Hinblick auf die Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter/ bei Erwerbsminderung in Einrichtungen nach dem SGB IX.
- In Zusammenarbeit mit der/dem zuständigen SozialarbeiterIn bereiten Sie Fallkonferenzen mit den Leistungsberechtigten vor und führen diese durch.
- Gemeinsam mit den verantwortlichen Sozialarbeitenden (Co-Team) des jeweiligen Sozialraums stellen Sie den Hilfebedarf fest.
- Des Weiteren rechnen Sie monatlich die erbrachten Leistungen mit den Leistungserbringern ab und ermitteln die Gesamteinnahmen sowie -ausgaben für die Erstellung der Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanung.
- Sie prüfen Beschwerden sowie Widersprüche durch die Erarbeitung von Stellungnahmen.
- Nicht zuletzt bearbeiten Sie Kostenerstattungen sowie Kostenersatzleistungen.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung, Betriebswirtschaft oder eine abgeschlossene Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in bzw. ein abgeschlossenes VWA-Studium
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. gleichwertige Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung auf einer Stelle der EG 9a TVöD
- Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz, Kundenorientierung, Auffassungs- und Urteilsvermögen
- einen Pkw-Führerschein (Nachweis erforderlich)
- Auffassungs- und Urteilsvermögen, Einfühlungsvermögen, Kundenorientierung sowie Gesprächsführungskompetenz,