Dienststelle: | Amt für Schulverwaltung Sachgebiet Verwaltung Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule |
Arbeitsort: | Königs Wusterhausen |
Arbeitszeit: | als Ergänzungskraft bis zu 30 Stunden/Woche als anerkannte pädagogische Fachkraft bis zu 36 Stunden/Woche (eine geringere Teilzeitbeschäftigung ist möglich) |
Entgelt: | S 2 oder S 4 - bei Beschäftigung als Ergänzungskraft
(je nach entsprechender vorliegender Qualifikation) S 8b - bei Beschäftigung als anerkannte pädagogische Fachkraft |
Bewerbungsfrist: | 20.10.2024 |
Im Internat der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule werden SchülerInnen von der 1. bis zur 13. Klasse in mehreren Wohngruppen betreut. Wir bieten Ihnen gute Rahmenbedingungen und eine professionelle Anleitung/Einarbeitung. Zielsetzung und Wunsch ist es, dass unseren Schülern das Lernen Freude bereitet und Begabungen sowie Stärken gefördert werden. Dabei arbeiten Sie im Team mit erfahrenen pädagogischen Fachkräften zusammen. Der Einsatz erfolgt in den Wohngruppen in unterschiedlichen Altersbereichen sowie im "Flexiblen Angebot zur angemessenen Schulbildung". Dies ist ein Betreuungsangebot für Kinder der Klassen 1 bis 4 nach der Schule bis zur Abholung am Nachmittag. Das Ziel besteht in der Vermittlung eines Höchstmaßes an Selbständigkeit, individueller Entwicklungsförderung und Förderung sozialer Integration, um die sehgeschädigten und zum Teil mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen auf die Anforderungen des Lebens vorzubereiten. Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan entwickelt, der eine intensive Betreuung und das Zusammenführen aller Fördermaßnahmen beinhaltet.
Die Arbeitszeiten bewegen sich im Zeitraum von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und gelegentlich sonntags von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Arbeitszeiten sind vorausschauend über den Dienstplan planbar.
Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?
- Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt
- individuelle Entwicklungsförderung der blinden, sehgeschädigten bzw. mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen
- pflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten
- Planung, Organisation und Umsetzung des Tagesablaufes
- Gestaltung individueller pädagogischer Angebote
- Hilfe und Unterstützung zur Entfaltung der Persönlichkeit
- Mitwirkung bei Festen und Veranstaltungen
- enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit SchülerInnen, Eltern, Lehrkräften, Internatsleitung, ErzieherInnen, TrainerInnen und TherapeutInnen
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- für die Beschäftigung als Ergänzungskraft:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Qualifikation:
S 2: eine Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung
förderliche Tätigkeit
oder
S 4: 1) Fachoberschulreife bzw. gleichwertige Schulbildung und
a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. als SozialassistentIn)
oder
b) eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung
förderlicheTätigkeit
- Ergänzungskräfte werden durch einen Praxisanleiter betreut/angelernt. Unabdingbar ist das Ablegen der
Sachkunde mit 300 Stunden gemäß der KitaPersV. - für die Beschäftigung als anerkannte pädagogische Fachkraft:
S 8b: erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannte/r ErzieherIn, Heilpädagoge/Heilpädagogin oder
vergleichbare Qualifikation
- Vorkenntnisse/berufspraktische Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben (u. a. Führung klientenbezogener
Dokumentationen und Unterlagen)
- umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht - allgemeine Voraussetzungen Ergänzungskraft/anerkannte pädagogische Fachkraft:
- Aufgeschlossenheit, Kreativität und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Einarbeitung in blinden- und sehbehindertenspezifische Erfordernisse, Bedürfnisse und
Probleme
- zeitnahes Einreichen eines erweiterten Führungszeugnisses
- Bereitschaft zum zeitnahen Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind
- gesundheitliche Eignung sowie Impfschutz Mumps-Masern-Röteln und Hepatitis A und B (bzw.
Impfbereitschaft)- Auffassungs- und Urteilsvermögen, Engagement/Eigenständigkeit, Verantwortungsbewusstsein,
Kommunikations- und Informationsfähigkeit sowie Kooperations- und TeamfähigkeitFür weitere Informationen über das Internat besuchen Sie gern die Homepage der Blindenschule:
www.blindenschule-kw.de