Leben und arbeiten, dort wo andere Urlaub machen!
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Die Arbeit im Landkreis Dahme-Spreewald ist überraschend vielseitig und nah. Als ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet, setzen wir uns täglich für unsere über 170.000 BürgerInnen ein. Die über 1000 Beschäftigten arbeiten an den Standorten in Königs Wusterhausen, Luckau und Lübben an den verschiedensten spannenden Aufgaben.

Gründe für den Landkreis Dahme-Spreewald als Arbeitgeber:

  • Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
  • Orientierung an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Homeoffice
  • sehr gute Verkehrsanbindung nach Berlin oder Cottbus – wir bieten ein Firmenticket für den Bereich Berlin-Brandenburg
  • Dienst im öffentlichen Sektor mit sämtlichen tariflichen Vorzügen
  • Sport- und Gesundheitsangebote, u. a. Firmenfitness "EGYM Wellpass"
  • Angebot des Fahrrad-Leasings für tariflich Beschäftigte

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung eine/einen

SachbearbeiterIn Standesamtsaufsicht (m/w/d)

Stellenausschreibung Nr.: 44/2024

Dienststelle:

Ordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Arbeitsort:

Lübben

Arbeitszeit:

39 Stunden/Woche bei Tarifbeschäftigten
(eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich)

Entgelt:

EG 9c TVöD

Bewerbungsfrist:

12.05.2024

    Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

    Fachaufsicht über die Standesämter gem. § 2 Abs. 1 AG-PStG Bbg

    • Prüfung vorlagepflichtiger Geschäftsvorgänge der Standesämter wie:
      • Anträge auf Beurkundungen von im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland vorgenommenen Eheschließung
      • Anträge auf Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland
      • ausländische Entscheidungen über die Annahme als Kind einschließlich der Frage der Namensführung
      • die Anerkennung der Vaterschaft, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
      • ausländische Entscheidungen zur Namensführung, zu Namensänderungen und Erklärungen über eine Namenserteilung oder nachträgliche Namenswahl, wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommt oder die Bezugsperson nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
    • Prüfung der organisatorischen und personellen Amtsführung der Standesämter
    • aufsichtsrechtliche Beratung der Standesämter
    • Bearbeitung und Entscheidung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide der Standesämter

    Aufgabe nach dem Personenstandsgesetz

    • Stellungnahmen zu gerichtlichen Entscheidungen, wie Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren und Antragstellung auf Anweisung der Amtshandlung an Gerichte
    • Bestimmung des Personenstandes bei Personen mit ungewissem Personenstand
    • Statistische Erfassungen und Informationsschnittstelle zwischen Ministerium und Standesämtern

              Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

              • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung oder vergleichbar
              • einen Pkw-Führerschein
              • Auffassungs- und Urteilsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit
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