Leben und arbeiten, dort wo andere Urlaub machen!
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Die Arbeit im Landkreis Dahme-Spreewald ist überraschend vielseitig und nah. Als ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet, setzen wir uns täglich für unsere über 180.000 BürgerInnen ein. Die über 1.200 Beschäftigten arbeiten an den Standorten in Königs Wusterhausen, Luckau und Lübben an den verschiedensten spannenden Aufgaben.

Gründe für den Landkreis Dahme-Spreewald als Arbeitgeber:

  • Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
  • Orientierung an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitengestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Homeoffice
  • sehr gute Verkehrsanbindung nach Berlin oder Cottbus – wir bieten ein Firmenticket für den Bereich Berlin-Brandenburg oder ein bezuschusstes Deutschlandticket
  • Dienst im öffentlichen Sektor mit sämtlichen tariflichen Vorzügen
  • Sport- und Gesundheitsangebote, u. a. Firmenfitness "EGYM Wellpass"
  • Angebot des Fahrrad-Leasings für tariflich Beschäftigte und Beamte
  • Vorteilsportal für Mitarbeiterangebote

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur befristeten Einstellung (bis 31.12.2027) eine/einen

SozialarbeiterIn Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (m/w/d)

Stellenausschreibung Nr.: 138/2025

Dienststelle:

Sozialamt
Sachgebiet Eingliederungshilfe

Arbeitsort:

Lübben

Arbeitszeit:

30 Stunden/Woche

Entgelt:

S 12 TVöD VKA (Sozial- und Erzieherdienst)

Bewerbungsfrist:

21.12.2025

Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 02. Kalenderwoche 2026 statt!

    Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

    • In Ihrer neuen Funktion übernehmen Sie die Beratung und sozialpädagogische Steuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – mit viel Freiraum, Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeit.
    • Sie bestimmen die Zugehörigkeit des Personenkreises nach SGB IX für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren und stehen Betroffenen sowie deren Bezugspersonen nahbar und unterstützend zur Seite.
    • Darüber hinaus werten Sie medizinische Gutachten sowie Stellungnahmen sorgfältig aus.
    • Entsprechend der Vorgaben des Bedarfsermittlungsinstrumentes nach § 118 SGB IX und der Frühförderungs-Ersatzverordnung ermitteln Sie den konkreten Hilfebedarf und prüfen ihn regelmäßig auf Aktualität.
    • Sie bereiten eigenständig Gespräche zur Hilfebedarfsermittlung vor und führen diese typischerweise im Haushalt der Eltern, in Kitas, Schulen oder anderen Wohnformen durch.
    • Zu Ihren weiteren Aufgaben gehören u. a. sozialpädagogische Fallbesprechungen im Team, die Teilnahme an externen Fallgesprächen bzw. interdisziplinären Teamberatungen (z. B. Frühförderung, Schule) und der fachliche Austausch mit dem fallzuständigen Sozialarbeiter/der fallzuständigen Sozialarbeiterin.
    • Gestalten Sie die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv mit – unterstützen Sie so eine barrierearme Entwicklung und Teilhabe.

              Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

              • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder Rehabilitationspädagogik, Abschluss zum Heilpädagogen mit Berufserfahrung
              • einen Pkw-Führerschein
              • Engagement / Eigenständigkeit, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit sowie Kooperations- und Teamfähigkeit