Dienststelle: | Bauordnungsamt Sachgebiet Prüfbereich Flughafen und Sonderaufgaben |
Arbeitsort: | Lübben oder Königs Wusterhausen Es besteht in erhöhtem Maß die Möglichkeit der Arbeitsortflexibilisierung |
Arbeitszeit: | 39 Stunden/Woche bei Tarifbeschäftigten 40 Stunden/Woche bei Beamten Teilzeitbeschäftigung ist möglich |
Entgelt: | EG 11 TVöD
A11 BbgBesG (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) vorbehaltlich der abschließenden Stellenbewertung |
Bewerbungsfrist: | 23.02.2025 |
Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?
- Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr sowie Beteiligung der zuständigen Brandschutzdienststelle und Würdigung der daraus resultierenden Anforderungen
- Wertung der im Brandschutznachweis dargestellten Erleichterungen und Entscheidung über die Zulässigkeit von beantragten Abweichungen
- Erstellung eines Prüfberichtes vor der Erteilung einer Baugenehmigung oder Zurückweisung des Brandschutznachweises
- Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung hinsichtlich der geprüften Brandschutznachweise
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschstudium (Diplom/Bachelor) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen (Hochbau), Architektur oder ein vergleichbarer Studiengang mit dem Schwerpunkt Brandschutz sowie umfangreiches brandschutztechnisches Spezialwissen
oder
alternativ: eine geeignete Vorqualifikation mit zusätzlicher abgeschlossener Qualifikation zur/zum Sachverständigen vorbeugender Brandschutz oder zur/zum PrüfingenieurIn für Brandschutz - Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des abwehrenden Brandschutz, des Brandver-haltens von Bauprodukten und Bauarten, des anlagentechnischen Brandschutzes
- Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verfahrens-, Sonderbau- und Bauproduktenverordnungen
- Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zum eigenständigen Fahren eines Dienstwagens
- gutes Auffassungs- und Urteilsvermögen, Organisations- und Planungsfähigkeit, gute kommunikative Fähigkeiten in Wort und Schrift, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Kooperations- und Teamfähigkeit